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TSN-Turnierbedarf Schäfer AGB


1. Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Turnierbedarf Schäfer aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Turnierbedarf Schäfer sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

2. Ein Einkauf ohne Mehrwertsteuer ist ausschließlich nur für gewerbliche Kunden außerhalb Deutschland gegen Vorlage einer Gewerbeanmeldung möglich.
Für Privatkunden gelten generell die Vorgaben des Gesetzgebers.

3. Turnierbedarf Schäfer wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, daß er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muß mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfaßt lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.

4. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Turnierbedarf Schäfer die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an Turnierbedarf Schäfer trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei Turnierbedarf Schäfer in Nentershausen-Dens.

5. Rechnungen von Turnierbedarf Schäfer sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist Turnierbedarf Schäfer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, daß Turnierbedarf Schäfer höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma Turnierbedarf Schäfer nachweist, ohne daß es der vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch Turnierbedarf Schäfer beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird Turnierbedarf Schäfer. Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlaß einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt.

7. Die Produkte aus Herstellung von Turnierbedarf Schäfer sowie unserer Lieferfirmen wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Turnierbedarf Schäfer gewährleistet ein Produkt, welches im Sinne der Produktbeschreibung brauchbar ist. Turnierbedarf Schäfer leistet Gewähr dafür, daß das Produkt bei der Übergabe bzw. Versendung keine Material- und/oder Herstellungsfehler hat. Sollte ein Produkt gleichwohl fehlerhaft sein, wird es von Turnierbedarf Schäfer während der sechsmonatigen Gewährleistungsfrist umgetauscht. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware. Wird ein Mangel im vorgenannten Sinne nicht in angemessener Zeit durch Umtausch beseitigt, kann der Käufer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung ist aus technischen Gründen ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt Turnierbedarf Schäfer keine Gewähr dafür, daß die Produkte den Anforderungen des Käufers genügen. Das in unserem Serviceumfang angebotene Rückgaberecht steht nur in Verbindung für Ware ohne Produkterklärung, und ist generell nur für Endverbraucher bestimmt. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Käufers oder eines Dritten an der Ware oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Ware entstanden sind.

8. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Turnierbedarf Schäfer aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von Turnierbedarf Schäfer. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Turnierbedarf Schäfergegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berchtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, Turnierbedarf Schäfer alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

9. Turnierbedarf Schäfer ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

10. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Nentershausen-Dens.

11. Alle vorgegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der ges. Mwst.


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